APCS

Auktion Market Maker

Beschreibung Market Maker

Beschreibung Market Maker

In Übereinstimmung mit den Marktregeln für Strom hat APCS Market Maker zur Deckung des Ausgleichsenergiebedarfes in der Regelzone APG eingeführt. Das Ausmaß der notwendigen Market Maker Leistung wird vom Regelzonenführer APG festgelegt. Aktuell beträgt die ausgeschriebene Abrufleistung 100 MW und die Rückgabeleistung 125 MW.

Voraussetzung für die Teilnahme als Market Maker ist der Abschluss eines Market Maker Vertrages mit APCS.

Auktion Market Maker Leistung

Auktion Market Maker Leistung

Die Market Maker bieten in einem wöchentlich stattfindenden Prozess die von APCS nachgefragte Leistung über eine Internet Plattform an. Die Bestbieter erhalten den Zuschlag. Der Leistungspreis wird für die Angebote eines Leistungszeitraumes jeweils 7 Tage nach dem abgeschlossenen Monatsclearing vergütet.

Es besteht keine Angebotspflicht von Seiten des Market Makers. APCS veröffentlicht den Zeitpunkt, bis zu dem Angebote abgegeben werden können; ab diesem Zeitpunkt sind Market Maker, die Angebote abgegeben haben, an diese gebunden. Die abgegebenen Angebote werden automatisch - entsprechend den Bestimmungen im Anhang Ausgleichsenergiebewirtschaftung - gereiht.

Einreihung der Market Maker Angebote in den Day Ahead Markt

Einreihung der Market Maker Angebote in den Day Ahead Markt

Die Angebote der Bestbieter werden in die Merit Order List eingereiht, wo sie sich ihrem Arbeitspreis entsprechend in die Liste der täglichen (Day Ahead) Angebote einfügen; es gibt in der Merit Order List keine Begünstigung, bzw. Benachteiligung der Market Maker Angebote. Die Arbeitspreise der Market Maker Angebote können  im Laufe der Woche (Day Ahead) angepasst werden, die Leistung kann nicht geändert werden. Der Arbeitspreis der abgerufenen Market Maker Angebote wird den Market Makern im Rahmen des 1. Clearings verrechnet.

© 2007 APCS Power Clearing and Settlement AG

www.apcs.at