Beschreibung Sekundärregelung
Um auch in die Sekundärregelung Marktmechanismen einzubringen wird die von
Sekundärregelenergiebereitstellern in einer Woche erbrachte Energie im Nachhinein ausgeschrieben.
Entsprechend den Bestimmungen in den Marktregeln wird die dabei gelieferte bzw. zurückgenommene
Energie ex post wöchentlich von APCS nach Bezug und Lieferung summiert und in der Folge in Form
eines Naturalaustausches an den Erzeuger zurückgeliefert.
Im Zuge der Ausschreibung dieser Rücklieferprodukte wird eine Umwertung vorgenommen. Die für
die Sekundärregelung gelieferte Energiemenge wird in Form von Spitzenlastprodukten (Peak
09-20) an die Erzeuger zurückgeliefert. Für die von den Erzeugern übernommene
Sekundärregelenergie müssen diese die Hälfte der Energiemenge in Form von Grundlastprodukten (Base
00-24) zurückliefern.