Risikomanagement
Das Risikomanagement dient der Vermeidung von finanziellen Schäden bei Zahlungsausfällen von
registrierten Marktteilnehmern.
Sämtliche Bilanzgruppenverantwortliche haben daher auf Basis ihrer Ausgleichsenergieumsätze variable Sicherheiten und Basissicherheiten zu hinterlegen, wobei erstere zur Abdeckung von Zahlungsausfällen des jeweiligen BGV herangezogen werden; ihre Höhe hängt u. a. vom Ergebnis der durch die OeKB durchgeführten Bonitätsprüfung zur Beurteilung der Finanzsituation (zuerst im Registrierungsverfahren und danach auf jährlicher Basis) ab.
Basissicherheiten dienen ebenfalls der Bedeckung dieser Zahlungsausfälle, darüber hinaus dienen sie im Rahmen einer Solidarhaftung jedoch auch als kollektive Sicherstellungen für Zahlungsausfälle, die durch die variablen Sicherheiten der einzelnen Marktteilnehmer nicht gedeckt sind.
Mit diesem doppelten Sicherheiten-Konzept sollen möglichst alle Risiken in Zusammenhang mit auftretenden Zahlungsausfällen einzelner Marktteilnehmer abgedeckt werden.
Die bereits im Laufe des Jahres 2005 begonnene inhaltliche Überprüfung des bestehenden Konzeptes zur Risikoabsicherung wurde von APCS weiter verfolgt (u.a. durch Prüfung einer Versicherungslösung als mögliches zusätzliches Sicherheitsnetz); es soll zu einer Verfeinerung und Optimierung der bestehenden Mechanismen sowie deren Anpassung an die dynamischen wirtschaftlichen Gegebenheiten führen.
Sämtliche Bilanzgruppenverantwortliche haben daher auf Basis ihrer Ausgleichsenergieumsätze variable Sicherheiten und Basissicherheiten zu hinterlegen, wobei erstere zur Abdeckung von Zahlungsausfällen des jeweiligen BGV herangezogen werden; ihre Höhe hängt u. a. vom Ergebnis der durch die OeKB durchgeführten Bonitätsprüfung zur Beurteilung der Finanzsituation (zuerst im Registrierungsverfahren und danach auf jährlicher Basis) ab.
Basissicherheiten dienen ebenfalls der Bedeckung dieser Zahlungsausfälle, darüber hinaus dienen sie im Rahmen einer Solidarhaftung jedoch auch als kollektive Sicherstellungen für Zahlungsausfälle, die durch die variablen Sicherheiten der einzelnen Marktteilnehmer nicht gedeckt sind.
Mit diesem doppelten Sicherheiten-Konzept sollen möglichst alle Risiken in Zusammenhang mit auftretenden Zahlungsausfällen einzelner Marktteilnehmer abgedeckt werden.
Die bereits im Laufe des Jahres 2005 begonnene inhaltliche Überprüfung des bestehenden Konzeptes zur Risikoabsicherung wurde von APCS weiter verfolgt (u.a. durch Prüfung einer Versicherungslösung als mögliches zusätzliches Sicherheitsnetz); es soll zu einer Verfeinerung und Optimierung der bestehenden Mechanismen sowie deren Anpassung an die dynamischen wirtschaftlichen Gegebenheiten führen.
