Marktteilnehmer werden
Voraussetzung ist lediglich die Registrierung bei der E-Control GmbH, bei APCS und bei APG.
Die Mitarbeiter der APCS begleiten Sie in Ihrem Registrierungsprozess, schulen Sie ein und nehmen mit Ihnen gemeinsam alle Einrichtungen im System vor.
1. Schritt - Antrag auf Registrierung
Um in der Regelzone APG als selbständiger Stromhändler auftreten zu können müssen sich in- und ausländische Interessenten zuerst als Bilanzgruppenverantwortliche (BGV) bei APCS registrieren lassen und eine Bilanzgruppe (BG) einrichten.
Der Antragsteller muss auch die E-Control GmbH sowie den Regelzonenführer APG über die beabsichtigte Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher informieren, da auch bei diesen Stellen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
2. Schritt - Antragsbearbeitung
Nach Einreichung werden die Anträge von APCS auf Vollständigkeit und formelle Fehler geprüft; die Registrierungsdaten werden in eine Datenbank aufgenommen und eine Erhaltsbestätigung sowie ein Passwort an den Antragsteller versandt.3. Schritt - Sicherheitenberechnung
Die übermittelten Geschäftsberichte sowie der Auszug aus dem Firmenbuch werden an die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft weitergereicht, die die Bonitätsprüfung durchführt und das Risikomanagement abwickelt.APCS informiert den Antragsteller über die Höhe der zu hinterlegenden Sicherheiten und übermittelt ihm einen Vertrag in zweifacher Ausfertigung, der firmenmäßig gezeichnet an APCS rückzusenden ist. Weiters ist eine Einzugsermächtigung zugunsten von APCS auszustellen und die geforderten Sicherheiten zu hinterlegen.
4. Schritt - Datentest
Ebenfalls ist ein Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Registrierung notwendig; hierfür sind Datentests entwickelt worden, die wir gemeinsam mit Ihnen durchführen.5. Schritt - Green Card und Aktivierung
Hat der Antragsteller alle Vorraussetzungen zur Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher
erfüllt, so erhält er die „Green Card“ und ein Exemplar des nun von APCS gegengezeichneten Vertrags
zugesandt.
Dieser Vertrag ist vom Antragsteller der E-Control GmbH vorzulegen, die die Erlaubnis für die
Teilnahme am österreichischen Strommarkt erteilt.
Nach dem positiven Bescheid der E-Control GmbH erfolgt die Freischaltung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Netz der Regelzone APG.
Der Markteintritt kann jeweils nur zum Monatsersten erfolgen.
