Ausgleichsenergieanbieter
Als Ausgleichsenergieanbieter benötigen Sie die Bilanzgruppenzugehörigkeit zu einem bereits registrierten BGV und einer seiner BG.
Für die Registrierung als Ausgleichenergieanbieter übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Formular E firmenmäßig gezeichnet
- Formular G firmenmäßig gezeichnet
- aktueller Firmenbuchauszug
- Bestätigung des BGV über Zugehörigkeit
- Information über verfügbare Kraftwerke
Nach Einlagen der Unterlagen und Prüfung durch APCS werden die Daten im System eingepflegt. Nach technischer Prüfung durch den Regelzonenführer hinsichtlich der Voraussetzung zur Teilnahme am Ausgleichsenergiemarkt wird der Ausgleichsenergieanbieter eingerichtet und mit dem nächsten Monatsersten aktiviert.
