Bilanzgruppenverantwortlicher (BGV)
Für die Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen:
- Formular B firmenmäßig gezeichnet
- Formular C firmenmäßig gezeichnet
- Formular G firmenmäßig gezeichnet
- aktueller Firmenbuchauszug
- Einzugsermächtigung
- EIC-Code
- aktuelle Geschäftsberichte der letzten beiden Geschäftsjahre
- prognostizierter Jahresumsatz der BG
Nach Einreichung werden die Anträge seitens der APCS auf Vollständigkeit und formelle Fehler geprüft; die Registrierungsdaten werden in eine Datenbank aufgenommen und eine Erhaltsbestätigung sowie ein Passwort an den Antragsteller versandt.
Die beigelegten Geschäftsberichte sowie der Auszug aus dem Firmenbuch werden an die
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft übermittelt, die die Bonitätsprüfung durchführt
und das Risikomanagement abwickelt. APCS informiert den Antragsteller über die Höhe der zu
hinterlegenden Sicherheiten und übermittelt ihm einen Vertrag in zweifacher Ausfertigung, der
firmenmäßig gezeichnet an APCS rückzusenden ist. Weiters sind eine Einzugsermächtigung zugunsten
von APCS auszustellen und die geforderten Sicherheiten zu hinterlegen.
Ebenso ist ein Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen notwendig. Dafür
sind Datentests entwickelt worden, die wir gemeinsam mit Ihnen durchführen.
Der Antragsteller muss auch die E-Control GmbH sowie den Regelzonenführer APG über die beabsichtigte Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher informieren, da auch bei diesen Stellen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Sind alle Voraussetzungen zur Registrierung erfüllt, so erhält der Bilanzgruppenverantwortliche die „Green Card“ und ein Exemplar des nun auch von APCS gegengezeichneten Vertrags zugesandt.
Dieser Vertrag ist der E-Control GmbH vorzulegen, die dann die Erlaubnis für die Teilnahme am österreichischen Strommarkt erteilt.
Nach dem positiven Bescheid der E-Control GmbH erfolgt die Freischaltung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Netz der Regelzone APG.
Der Markteintritt erfolgt zum nächsten Monatsersten.
