Netzbetreiber (NB)
Für die Registrierung als Netzbetreiber übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen:
- Formular A firmenmäßig gezeichnet
- ggf. Formular J firmenmäßig gezeichnet (gilt für jene NB, deren Netzverluste durch einen Dritten abgewickelt werden)
- Formular G firmenmäßig gezeichnet
- aktueller Firmenbuchauszug
- Liste der Bilanzgruppen und Lieferanten, welche im eigenen Netz tätig sind
- Liste der Netze, zu denen Übergabepunkte existieren
Nach Einreichung der erforderlichen
Unterlagen (per Post) werden die Anträge seitens APCS auf Vollständigkeit und formelle Fehler
geprüft; die Registrierungsdaten werden in eine Datenbank aufgenommen und eine Empfangsbestätigung
sowie ein Passwort an den Antragsteller versandt.
APCS übermittelt dem Antragssteller einen Netzbetreiber-Vertrag in zweifacher Ausfertigung,
der firmenmäßig gezeichnet an APCS rückzusenden ist. Bei Einrichtung einer Netzverlustbilanzgruppe
ist eine Einzugsermächtigung zugunsten von APCS auszustellen.
Ebenso ist ein Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen notwendig. Dafür
sind Datentests entwickelt worden, die wir gemeinsam mit Ihnen durchführen.
Sind alle Voraussetzungen zur Registrierung erfüllt, so erhält der Netzbetreiber ein Exemplar des nun auch von APCS gegengezeichneten Vertrags zugesandt.
Der Markteintritt erfolgt zum nächsten Monatsersten.
