Synthetische Lastprofile

Prognose von Verbrauchswerten mittels Lastprofilen

Für die Ermittlung des Ausgleichsenergiebedarfs von Bilanzgruppen ist das Vorliegen von tatsächlichen Verbrauchswerten, die mittels Lastprofilzählern ermittelt werden, erforderlich.
Für Kleinkunden ist jedoch aufgrund des technischen und organisatorischen Aufwands sowie den damit verbundenen beträchtlichen Kosten der Einbau eines Lastprofilzählers wirtschaftlich nicht vertretbar. Dieser Kundengruppe ordnet man daher standardisierte Lastprofile zu. Diese Lastprofile gelten als Fahrpläne für den Lieferanten. Lediglich einmal jährlich wird der Zähler beim Kleinkunden abgelesen und auf Basis dieses Zählwertes wird, 14 Monate nach dem ersten Clearing, das zweite Clearing durchgeführt.

Jeweils im nachhinein hat jeder Netzbetreiber die in seinem Netz anfallenden relevanten Daten den Bilanzgruppenverantwortlichen und APCS zu übermitteln, da diese für die Berechnung der Fahrplanabweichungen und der Abweichung vom Lastprofil jeder Bilanzgruppe benötigt werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Lastprofilen finden Sie im Regelwerk in Kapitel 6 der Sonstigen Marktregeln.