Registrierung
Marktteilnehmer werden
Ihre Teilnahme am liberalisierten österreichischen Strommarkt ist jederzeit möglich.
Voraussetzung um als Händler oder Lieferant tätig zu werden ist lediglich die Registrierung bei APCS und bei Austrian Power Grid AG.
Die Mitarbeiter der APCS begleiten Sie bei Ihrem Registrierungsprozess, schulen Sie ein und nehmen gemeinsam mit Ihnen alle Einrichtungen im System vor.
Um in der Regelzone APG als selbständiger Stromhändler auftreten zu können, müssen sich in- und ausländische Interessenten zuerst als Bilanzgruppenverantwortliche (BGV) bei APCS registrieren lassen und eine Bilanzgruppe (BG) einrichten.
Der Antragsteller sollte den Regelzonenführer Austrian Power Grid AG über die beabsichtigte Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher informieren, da auch bei dieser Stelle bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Nach Einreichung werden die Anträge von APCS auf Vollständigkeit und formelle Fehler geprüft und außerdem werden die Registrierungsdaten in unsere Datenbank eingetragen.
APCS informiert den Antragsteller über die Höhe der zu hinterlegenden Sicherheiten und übermittelt ihm einen Vertrag in zweifacher Ausfertigung, der firmenmäßig gezeichnet an APCS rückzusenden ist. Weiters ist eine Einzugsermächtigung zugunsten von APCS auszustellen und die geforderten Sicherheiten zu hinterlegen.
Ebenfalls ist ein Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Registrierung notwendig; hierfür sind Datentests entwickelt worden, die wir gemeinsam mit Ihnen durchführen.
Hat der Antragsteller alle Voraussetzungen zur Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher erfüllt, wird er im BGV Register gemäß § 14 (2) ElWG veröffentlicht.
Der Markteintritt kann jeweils nur zum Monatsersten erfolgen.
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