APCS führt monatlich das sogenannte „Clearing“ durch. Hierfür muss jeder Netzbetreiber sämtliche Zähl- und Messwerte je Viertelstunde übermitteln. Dies beinhaltet auch die Bekanntgabe von Erzeugungseinheiten und Netzübergabemengen zu anderen Netzen.
Stromhändler müssen ihre Geschäftstätigkeit in Form von „Handelsfahrplänen“ übermitteln. Damit das System in sich geschlossen ist, meldet der Regelzonenführer Importmengen und Exportmengen sowie die Energiemengen, die zur Regelung des Gesamtnetzes anfallen, an APCS.

Natürlich kommt es zwischen Verbrauchsprognosen und dem tatsächlichen Verbrauch bzw. zwischen Erzeugungsprognosen und der tatsächlichen Erzeugung zu teilweise erheblichen Abweichungen, die die Stabilität des Stromnetzes gefährden können. Der Regelzonenführer verfügt jedoch über die geeigneten Instrumente um diese Schwankungen im Stromnetz zu korrigieren.
Üblicherweise sind diese Instrumente Kraftwerke, die bei kurzfristigem Bedarf hoch- oder zurückgefahren werden.

In Österreich wurde nicht nur der Handel mit Strom liberalisiert, sondern auch der Handel mit jener Energie, die zur Stabilisierung der Netze notwendig ist, der so genannten Regelenergie.
Dieser Handel von Regelenergie wird seit 1.1.2012 von Austrian Power Grid AG abgewickelt. APCS stellt für alle registrierten Regelenergieanbieter, in der APCS-Clearingplattform, sämtliche Informationen zu den Ausschreibungen, Regelenergieangeboten und -abrufen zur Verfügung.
Durch den Wettbewerb bei den entsprechenden Ausschreibungen wird sichergestellt, dass mit dem jeweils günstigsten Angebot das Netz im Gleichgewicht gehalten wird. Dieses System stellt sicher, dass alle Unternehmen möglichst genaue Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen abliefern, da niemand eine hohe Ausgleichsenergierechnung erhalten will.

Im Rahmen des monatlich stattfindenden Clearings werden die Ausgleichsenergiemengen je Marktteilnehmer für jede Viertelstunde des vergangenen Monats ermittelt.

Anhand eines marktorientierten Clearingpreismodells werden die Clearingpreise je Viertelstunde ermittelt. Je Zeiteinheit gibt es nur einen Preis. Es werden die Preise des Regelenergiemarktes wie auch die Preise der Strombörse in die Berechnung der Clearingpreise miteinbezogen. Das Clearingpreismodell ist derart gestaltet, dass hohe Ausgleichsenergiemengen auch hohe Clearingpreise bedeuten. Die Kosten der Regelenergieressourcen, die im Laufe des Monats für die verschiedenen Regelenergiequalitäten (Tertiärregelenergie, Sekundärregelenergie, ungewollter Austausch) anfielen, werden der Ausgleichsenergieverrechnung zugeordnet.

Den angefallenen Ausgleichsenergiemengen je Viertelstunde wird der Clearingpreis der jeweiligen Viertelstunde zugeordnet; damit wird sichergestellt, dass die Verursacher des Regelenergiebedarfs auch die Kosten dafür tragen.

Auf dieser Grundlage werden die Rechnungen bzw. Gutschriften für alle Marktteilnehmer (BGV und Netzbetreiber) der Regelzone APG erstellt.

Technisches Clearing

Die Ermittlung der Ausgleichsenergie ist eine der Hauptaufgaben von APCS.

Dabei wird für jede Viertelstunde der Saldo aller Ein- und Ausspeisungen je Bilanzgruppe in der Regelzone ermittelt (jeweils in der Mitte des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats), wobei diese Daten von den BGV und Netzbetreibern über ein internetbasiertes System an APCS übermittelt werden. Die präzise Überwachung und effektive Steuerung des Clearings erfolgen durch die Clearingmitarbeiter von APCS.

Allgemeine und weitere Informationen betreffend der Teilnahme am Strommarkt in der Regelzone APG finden Sie unter dem Punkt Regelwerk bzw. können Sie sich bei Fragen auch direkt an einen unserer Mitarbeiter wenden.

Finanzielles Clearing

Im Auftrag von APCS führt OeKB aufgrund der zur Verfügung gestellten Mengen- und Kostendaten die monatliche Rechnungserstellung aus dem Titel Ausgleichsenergie sowie der Clearinggebühr durch.

OeKB ist weiters für die Zahlungsabwicklung sowie das Risikomanagement verantwortlich.

Die zur Verfügung gestellte Clearingplattform dient auch zur Einsicht in Ihre Rechnungen und zur Kontrolle Ihrer Sicherheitenhinterlegung.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Zugang haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Clearingkalender

Im Clearingkalender finden Sie die Termine der monatlichen Abrechnungen, welche sowohl für das 1. Clearing (= Abrechnung des Vormonats) als auch für das 2. Clearing (14 Monate danach) stattfinden.

Legende

Clearingschluss
Plausibilitätsprüfung
Rechnungsversand
Bankeinzug
Hier können Sie den Kalender im. ics Format exportieren und in Ihren persönlichen Kalender importieren.
Kalender exportieren (.ics)

1.Clearing

Interne Handels-Fahrpläne sind bis 14:30 Uhr des vorangegangenen Arbeitstages an APCS zu melden und können bis um 16:00 des 1. Arbeitstages nach der physikalischen Erfüllung angepasst werden.

Die Termine für das 1. Clearing sind wie folgt festgelegt:

  • Clearingschluss (10. Arbeitstag des Folgemonats: 8 Arbeitstage Datenzulieferung + 2 Arbeitstage Nachfrist)
  • Plausiblitätsprüfung (Clearingschluss + 5 Arbeitstage)
  • Rechnungsversand (Plausibilitätsprüfung + 3 Arbeitstage)
  • Bankeinzug Valuta (Rechnungsversand + 3 Arbeitstage)

Bankfeiertage: 24.12., Karfreitag und alle österreichischen Feiertage

2.Clearing

Das 2. Clearing wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Clearingschluss (letzter Arbeitstag des 14. Folgemonats)
  • Qualitätsprüfung (Plausiblitätsprüfung 1. Clearing des 14. Folgemonats + 2 Arbeitstage)
  • Rechnungsversand (Qualitätsprüfung + 2 Arbeitstage; wenn dies ein Freitag ist, fällt der Rechnungsversand auf den nächsten Arbeitstag)
  • Bankeinzug Valuta (Rechnungsversand + 3 Arbeitstage)

Bankfeiertage: 24.12., Karfreitag und alle österreichischen Feiertage

 

Clearing

Datentransfer und -sicherheit

Für die sichere Übermittlung Ihrer Daten (Fahrpläne, Messwerte) benötigen Sie:

  • Eine in unserem System registrierte Email Adresse mit der Sie Ihre Daten versenden möchten, und
  • ein Zertifikat, das diese Absendeadresse identifiziert, sowie
  • ggf. einen Schlüsselaustausch.

Schlüsselaustausch

Gesicherte Datenkommunikation

E-Mail Zertifikat

Echtheit und Vertraulichkeit

Empfangsprozess

Automatische Rückmeldungen

Clearing

Kostenübersicht

Von APCS gegen Entgelt zur Verfügung gestellte Datendienstleistungen:
 

  • Nachverrechnung

    EUR 1.500,00       je Nachverrechnung und Monat

    Genauere Informationen zum Ablauf der Nachverrechnung erhalten Sie im technischen Clearing.
     
  • Lastprofil Nachsendung

    EUR 7,00       je Lastprofil

Die Bestellung erfolgt mittels untenstehenden Formularen entweder per 
Fax (+43 1 319070170) oder auf dem Postweg.