Schwankungen zwischen der Einspeisung und Entnahme des Stroms im Netz müssen permanent ausgeglichen werden, indem Lieferanten von Regelenergie kurzfristig Kraftwerksleistung erhöhen oder absenken. Unterschieden wird zwischen den Regelenergieressourcen Primärregelreserve, Sekundärregelreserve und Tertiärregelreserve. Diese Regelenergieressourcen unterscheiden sich in Bezug auf Aktivierungs- und Änderungsgeschwindigkeit. Primär- und Sekundärregelreserve werden automatisch aus regelfähigen Kraftwerken abgerufen. Die Tertiärregelreserve wird durch telefonische Anweisung von Anbietern angefordert.
Primärregelreserve muss innerhalb von 30 Sekunden, Sekundärregelreserve innerhalb von 5 Minuten und Tertiärregelreserve innerhalb von 10 Minuten im jeweils erforderlichen Umfang bereitgestellt werden. 

Die vorzuhaltende Primärregelreserve wird über Ausschreibungen von Austrian Power Grid AG organisiert.
Die Sekundärregelreserve wird automatisch aktiviert, damit die Primärregelreserve entlastet und frei wird, um ihre Funktion zum Netzausgleich wieder erfüllen zu können.
Die Märkte Sekundärregelreserve und Tertiärregelreserve werden ebenfalls von Austrian Power Grid AG abgewickelt. Die Kosten für die erbrachte Sekundärregelreserve werden über die Ausgleichsenergie von APCS an die Bilanzgruppen weiterverrechnet.
Tertiärregelreserve wird durch Anweisung vom Lieferanten angefordert. Sie wird bei länger anstehendem Einsatz von Sekundärregelreserve insbesondere nach Kraftwerksausfällen eingesetzt, um die Sekundärregelreserve abzulösen und für neue Regelvorgänge freizumachen.
Zur Sicherstellung ausreichender Regelenergiemengen sind in der Regelzone APG – neben den Regelenergieanbietern – sog. Market Maker zugelassen; diese garantieren im Rahmen einer wöchentlich stattfindenden Market Maker Ausschreibung ausreichende Mengen für den Regelenergiemarkt und stellen damit die ausreichende Versorgung des Systems sicher.

Ausgleichsenergiemengen, die aus dem ungewollten Austausch stammen, werden in wöchentlich stattfindenden Ausschreibungsprozessen über die österreichische Strombörse EXAA Energy Exchange Austria aufgebracht und auf dem Wege einer Abgeltung in Form von Energiemengen rückgeliefert.

APCS verrechnet die Kosten der Regelenergie (ausgenommen Primärregelreserve) über die Ausgleichsenergieverrechnung an die Bilanzgruppen weiter und stellt sämtliche Informationen zu den verschiedenen Regelenergieausschreibungen (Angebotsübersicht, abgerufene Angebote, Ausschreibungsdetails,...) für alle registrierten Regelenergieanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.

Regelenergie

Primärregelreserve

Beschreibung

Die Primärregelreserve wird dazu benötigt, ein auftretendes Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch innerhalb weniger Sekunden automatisch durch entsprechende Aktivierung (Regelung) zu kompensieren und damit die Frequenz zu stabilisieren. Im Netz von Kontinentaleuropa wird eine Primärregelreserve von +/-3000 MW ständig bereitgehalten. Jede Regelzone trägt entsprechend ihrer Jahreserzeugung einen Anteil dazu bei. Die von der Regelzone APG vorzuhaltende Primärregelreserve beträgt größenordnungsmäßig etwa +/-60 bis 80 MW.

Ausschreibungsverfahren

Die vorzuhaltende Primärregelreserve wird über Ausschreibungen von Austrian Power Grid AG organisiert.

APCS stellt sämtliche Informationen zu den Ausschreibungen für alle registrierten Primärregelreserveanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.

Kosten der Primärregelreserve werden nicht über die Ausgleichsenergie an die Bilanzgruppen weiterverrechnet.

Regelenergie

Sekundärregelreserve

Beschreibung

Die Sekundärregelreserve wird automatisch aktiviert, damit die Primärregelreserve entlastet und frei wird, um ihre Funktion zum Netzausgleich wieder erfüllen zu können. Die Sekundärregelreserve wird dann aktiviert, wenn die Beeinflussung des Netzes länger als 30 Sekunden dauert oder angenommen wird, dass sie länger als 30 Sekunden dauern wird. Davor wird ein Überschuss bzw. Defizit im Netz nur durch die Primärregelreserve ausgeglichen.

Das erforderliche Ausmaß der Sekundärregelreserve ist abhängig von der Größe der Regelzone und der Verfügbarkeit von Kraftwerken in der Regelzone. Die Sekundärregelreserve muss in der Lage sein, den Ausfall des größten Kraftwerksblocks in der Regelzone auszugleichen. In der Regelzone APG wird der größte Kraftwerksblock durch die Sekundärregelreserve in Kombination mit der Tertiärregelreserve abgedeckt.
Der Leistungspreis der Sekundärregelreserve wird den Stromerzeugern mit einer installierten Engpassleistung über 5 MW gemäß der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) verrechnet. Diese Tarifkomponente wird Systemdienstleistung genannt. Die aktuelle SNE-VO ist auf der Website des österreichischen Regulators unter www.e-control.at zu finden.
Die Kosten für die erbrachte Sekundärregelreserve werden über die Ausgleichsenergie von APCS an die Bilanzgruppen weiterverrechnet.

Die Preise der aktivierten Sekundärregelreserve fließen in die Berechnung des Ausgleichsenergiepreis ein.

Ausschreibungsverfahren

Der Markt für Sekundärregelreserve wird von Austrian Power Grid AG organisiert. Neben den nationalen Auktionen wurden zur Optimierung der Gesamtkosten regelzonenüberschreitende Kooperationen eingeführt. 

Die ALPACA Kooperation führt die Leistungsauktionen der nationalen ÜNB teilnehmender Regelzonen zusammen und schafft so einen Wettbewerb zwischen den Anbietern. 

Für die Aktivierung der Regelenergie wurde die Kooperation PICASSO ins Leben gerufen. Dabei werden lokale Angebote in eine Common Merit Order List zusammengeführt.

APCS verrechnet die Kosten der der Sekundärregelreserve über die Ausgleichsenergieverrechnung an die Bilanzgruppen weiter. APCS stellt sämtliche Informationen zu den Ausschreibungen (Angebotsübersicht, abgerufene Angebote, Ausschreibungsdetails,...) für alle registrierten Sekundärregelreserveanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.

 

 

 

 

Regelenergie

Tertiärregelreserve (Minutenreserve)

Beschreibung

Sollte die Abweichung der Regelzone länger als 15 Minuten dauern, wird die sogenannte Tertiärregelreserve aktiviert. Sie wird manuell aktiviert und dient der Entlastung der Sekundärregelreserve, damit diese wieder frei wird.

Die Vorhaltung von positiver Tertiärregelreserve dient in der Regelzone APG auch zur Unterstützung der Sekundärregelreserve, damit der größte Kraftwerksblock bei einem Ausfall kompensiert werden kann, ohne dass die Netzstabilität gefährdet wird.

Die Kosten der Tertiärregelreserve werden über die Ausgleichsenergieverrechnung an die Bilanzgruppen aufgebracht. 
Die negative Tertiärregelleistung wird über den zusätzlichen Abrechnungsmechanismus (ZAM) an die Bilanzgruppen verrechnet. Dabei wird eine Gebühr für Verbrauch und Erzeugung an die Bilanzgruppen verrechnet.

Die Preise der aktivierten Tertiärregelreserve fließen in die Berechnung des Ausgleichsenergiepreis ein.

Ausschreibungsverfahren

Die Ausschreibungen für Tertiärregelreserve werden von Austrian Power Grid AG organisiert.

Für die Aktivierung der Tertiärregelreserve wurde die Kooperation MARI ins Leben gerufen. Dabei werden lokale Angebote in eine Common Merit Order List zusammengeführt.

APCS verrechnet die Kosten der Tertiärregelreserve über die Ausgleichsenergieverrechnung an die Bilanzgruppen weiter.

APCS stellt auch sämtliche Informationen zu den Ausschreibungen (Angebotsübersicht, abgerufene Angebote, Ausschreibungsdetails,...) für alle registrierten Tertiärregelreserveanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.

 

 

 

Regelenergie

Ungewollter Austausch

Beschreibung

Aus regelungstechnischen Gründen kommt es zu Abweichungen zwischen Soll- und Istwerten des Austauschs zwischen benachbarten Stromnetzen. Der ungewollte Austausch der Regelzone APG ist jene Energiemenge, welche von der Regelzone APG unplanmäßig aus dem Netzbereich der Regional Group Continental Europe (RGCE) entnommen oder in diesen eingeliefert wird. Gemäß ENTSO-E müssen die zu viel bezogenen bzw. gelieferten Energiemengen in der Folgewoche nach definierten Tarifzeiten rückgeliefert werden.

Ausschreibungsverfahren

Die Mengen des ungewollten Austausches einer Woche werden nach Tarifzeiten bewertet und in der Folgewoche mit einem Kompensationsprogramm als Bandlieferung wieder ausgeglichen. In der Regelzone APG erfolgt die Beschaffung bzw. Veräußerung dieser Energielieferungen über die österreichische Strombörse EXAA Energy Exchange Austria.

APCS ist für die Verrechnung des ungewollten Austauschs verantwortlich.

Regelenergie

Regelenergiepooling

Beschreibung

Unter Regelenergiepooling versteht man den Zusammenschluss von mehreren unabhängigen technischen Einheiten (TE) zu einer virtuellen Gruppe (Pool). Die technischen Einheiten müssen die Präqualifikationsanforderungen des Regelzonenführers für die jeweiligen Regelreserven erfüllen. Das Pooling von technischen Einheiten soll ein breites Spektrum von Anbietern ermöglichen und so für eine stärkere Liquidität auf dem Regelenergiemarkt sorgen. Die technischen Einheiten können hierbei Mitglieder unterschiedlicher Bilanzgruppen sein. Der Regelenergiepool tritt gegenüber dem Regelzonenführer jedoch ausschließlich mit einer Anbieterbilanzgruppe auf. Der entsprechende Bilanzgruppenverantwortliche trägt die finanzielle und operative Verantwortung gegenüber APCS.

 

 

 

Fahrplanabwicklung

Der Regelenergieabruf wird durch den Regelzonenführer per Fahrplan ex-post ausgeglichen. Bei bilanzgruppenübergreifendem Regelenergiepooling stellt sich hier die Frage nach einer korrekten Aufteilung des Regelenergieabrufs. Grundsätzlich lassen die geltenden Fristen für die Fahrplananmeldung bei APCS die Abbildung bilanzgruppenübergreifender Regelenergiepools ohne zusätzliche vertragliche oder administrative Anpassungen schon heute zu.

Der Regelzonenführer gleicht wie gewohnt den Regelenergieabruf durch einen Fahrplan gegenüber der Anbieterbilanzgruppe aus. Der Bilanzgruppenverantwortliche der Anbieterbilanzgruppe muss nun innerhalb von einem Werktag (D+1 16:00) die korrekte Aufteilung des Abrufs auf die Bilanzgruppen des Regelenergiepools bewerkstelligen. Die vertragsgemäße Erbringung des Abrufs durch die technischen Einheiten wird bei Bedarf vom Regelzonenführer bzw. der E-Control überwacht.

Abbildung: Regelenergieabruf bilanzgruppenübergreifendes Pooling (Quelle: E-Control Austria)