Schwankungen zwischen der Einspeisung und Entnahme des Stroms im Netz müssen permanent ausgeglichen werden, indem Lieferanten von Regelenergie kurzfristig Kraftwerksleistung erhöhen oder absenken. Unterschieden wird zwischen den Regelenergieressourcen Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Tertiärregelleistung. Diese Regelenergieressourcen unterscheiden sich in Bezug auf Aktivierungs- und Änderungsgeschwindigkeit. Primär- und Sekundärregelleistung werden automatisch aus regelfähigen Kraftwerken abgerufen. Die Tertiärregelleistung wird durch telefonische Anweisung von Anbietern angefordert.
Primärregelleistung muss innerhalb von 30 Sekunden, Sekundärregelleistung innerhalb von 5 Minuten und Tertiärregelleistung innerhalb von 10 Minuten im jeweils erforderlichen Umfang bereitgestellt werden.
Seit 1.Jänner 2010 wird die vorzuhaltende Primärregelleistung über wöchentlich stattfindende Ausschreibungen von Austrian Power Grid AG organisiert. APCS selbst ist derzeit nicht mit der Aufbringung und Verrechnung von Primärregelleistung befasst.
Die Sekundärregelung wird automatisch aktiviert, damit die Primärregelung entlastet und frei wird, um ihre Funktion zum Netzausgleich wieder erfüllen zu können.
Die Märkte Sekundärregelung und Tertiärregelung werden seit 1.Jänner 2012 ebenfalls von Austrian Power Grid AG abgewickelt. Die Kosten für die erbrachte Sekundärregelenergie werden als Teilkomponente der gesamten Ausgleichsenergie von APCS verursachergerecht an die Bilanzgruppen weiterverrechnet.
Tertiärregelung wird durch Anweisung vom Lieferanten angefordert. Sie wird bei länger anstehendem Einsatz von Sekundärregelleistung insbesondere nach Kraftwerksausfällen eingesetzt, um die Sekundärregelung abzulösen und für neue Regelvorgänge freizumachen.
Zur Sicherstellung ausreichender Regelenergiemengen sind in der Regelzone APG – neben den Regelenergieanbietern – sog. Market Maker zugelassen; diese garantieren im Rahmen einer wöchentlich stattfindenden Market Maker Ausschreibung ausreichende Mengen für den Regelenergiemarkt und stellen damit die ausreichende Versorgung des Systems sicher.
Ausgleichsenergiemengen, die aus UCTE-Austausch (Ungewollter Austausch) stammen, werden in wöchentlich stattfindenden Ausschreibungsprozessen über die österreichische Strombörse EXAA Energy Exchange Austria aufgebracht und auf dem Wege einer Abgeltung in Form von Energiemengen rückgeliefert.
APCS ist für die Verrechnung der Regelenergie (ausgenommen Primärregelleistung) verantwortlich und stellt sämtliche Informationen zu den verschiedenen Regelenergieausschreibungen (Angebotsübersicht, abgerufene Angebote, Ausschreibungsdetails,...) für alle registrierten Regelenergieanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.
Regelenergie
Primärregelung
Beschreibung
Die Primärregelung wird dazu benötigt, ein auftretendes Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch innerhalb weniger Sekunden automatisch durch entsprechende Aktivierung (Regelung) zu kompensieren und damit die Frequenz zu stabilisieren. Im Netz von Kontinentaleuropa wird eine Primärregelleistung von +/-3000 MW ständig bereitgehalten. Jede Regelzone trägt entsprechend ihrer Jahreserzeugung einen Anteil dazu bei. Die von der Regelzone APG vorzuhaltende Primärregelleistung beträgt größenordnungsmäßig etwa +/-60 bis 80 MW.
Ausschreibungsverfahren
Seit 1.Jänner 2010 wird die vorzuhaltende Primärregelleistung über wöchentlich stattfindende Ausschreibungen von Austrian Power Grid AG organisiert. APCS selbst ist derzeit nicht mit der Aufbringung und Verrechnung von Primärregelleistung befasst.
APCS stellt sämtliche Informationen zu den Ausschreibungen für alle registrierten Primärregelenergieanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.
Regelenergie
Sekundärregelung
Beschreibung
Die Sekundärregelung wird automatisch aktiviert, damit die Primärregelung entlastet und frei wird, um ihre Funktion zum Netzausgleich wieder erfüllen zu können. Die Sekundärregelung wird dann aktiviert, wenn die Beeinflussung des Netzes länger als 30 Sekunden dauert oder angenommen wird, dass sie länger als 30 Sekunden dauern wird. Davor wird ein Überschuss bzw. Defizit im Netz nur durch die Primärregelung ausgeglichen.
Das erforderliche Ausmaß der Sekundärregelung ist abhängig von der Größe der Regelzone und der Verfügbarkeit von Kraftwerken in der Regelzone. Die Sekundärregelung muss in der Lage sein, den Ausfall des größten Kraftwerksblocks in der Regelzone auszugleichen. In der Regelzone APG wird der größte Kraftwerksblock durch die Sekundärregelung in Kombination mit der Tertiärregelung abgedeckt.
Der Leistungspreis der Sekundärregelung wird den Stromerzeugern mit einer installierten Engpassleistung über 5 MW gemäß der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) verrechnet. Diese Tarifkomponente wird Systemdienstleistung genannt. Die aktuelle SNE-VO ist auf der Website des österreichischen Regulators unter www.e-control.at zu finden.
Die Kosten für die erbrachte Sekundärregelenergie werden als Teilkomponente der gesamten Ausgleichsenergie von APCS verursachergerecht an die Bilanzgruppen weiterverrechnet.
Ausschreibungsverfahren
Seit 1.Jänner 2012 wird der Markt für Sekundärregelung von Austrian Power Grid AG organisiert.
APCS ist für die Verrechnung der Sekundärregelenergie verantwortlich und stellt auch sämtliche Informationen zu den Ausschreibungen (Angebotsübersicht, abgerufene Angebote, Ausschreibungsdetails,...) für alle registrierten Sekundärregelenergieanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.
Regelenergie
Tertiärregelung (Minutenreserve)
Beschreibung
Sollte die Abweichung der Regelzone länger als 15 Minuten dauern, wird die sogenannte Tertiärregelleistung aktiviert. Sie wird manuell aktiviert und dient der Entlastung der Sekundärregelung, damit diese wieder frei wird, um im Bedarfsfall die Primärregelung zu unterstützen bzw. wieder verfügbar zu machen.
Die Vorhaltung von positiver Tertiärregelleistung dient in der Regelzone APG auch zur Unterstützung der Sekundärregelung, damit der größte Kraftwerksblock bei einem Ausfall kompensiert werden kann, ohne dass die Netzstabilität gefährdet wird. Die positive Tertiärregelleistung wird daher auch „Ausfallsreserve“ genannt und wie bei der Sekundärregelung weiterverrechnet. Die Abrufe von positiver Tertiärregelleistung werden nur im Falle eines Kraftwerksausfalls kostenmäßig der Sekundärregelung zugeordnet. Im Normalfall werden die Abrufkosten zu 100 % über die Verrechnung der Ausgleichsenergie aufgebracht. Die negative Tertiärregelung wird immer dem Bereich "Ausgleichsenergie" zugeordnet.
Aus den Kosten und Volumen der Minutenreserve wird der Ausgleichsenergiepreis abgeleitet.
Ausschreibungsverfahren
Seit 1.Jänner 2012 wird der Markt (MarketMaker- und DayAhead-Ausschreibung) für Tertiärregelung von Austrian Power Grid AG organisiert.
APCS ist für die Verrechnung der Tertiärregelenergie verantwortlich und stellt auch sämtliche Informationen zu den Ausschreibungen (Angebotsübersicht, abgerufene Angebote, Ausschreibungsdetails,...) für alle registrierten Tertiärregelenergieanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.
Regelenergie
Ungewollter Austausch
Beschreibung
Aus regelungstechnischen Gründen kommt es zu Abweichungen zwischen Soll- und Istwerten des Austauschs zwischen benachbarten Stromnetzen. Der ungewollte Austausch der Regelzone APG ist jene Energiemenge, welche von der Regelzone APG unplanmäßig aus dem Netzbereich der Regional Group Continental Europe (RGCE) entnommen oder in diesen eingeliefert wird. Gemäß ENTSO-E müssen die zu viel bezogenen bzw. gelieferten Energiemengen in der Folgewoche nach definierten Tarifzeiten rückgeliefert werden.
Ausschreibungsverfahren
Die Mengen des ungewollten Austausches einer Woche werden nach Tarifzeiten bewertet und in der Folgewoche mit einem Kompensationsprogramm als Bandlieferung wieder ausgeglichen. In der Regelzone APG erfolgt die Beschaffung bzw. Veräußerung dieser Energielieferungen über die österreichische Strombörse EXAA Energy Exchange Austria.
APCS ist für die Verrechnung des ungewollten Austauschs verantwortlich.
Regelenergie
Regelenergiepooling
Beschreibung
Unter Regelenergiepooling versteht man den Zusammenschluss von mehreren unabhängigen technischen Einheiten (TE) zu einer virtuellen Gruppe (Pool). Die technischen Einheiten müssen die Präqualifikationsanforderungen des Regelzonenführers für die jeweiligen Regelreserven erfüllen. Das Pooling von technischen Einheiten soll ein breites Spektrum von Anbietern ermöglichen und so für eine stärkere Liquidität auf dem Regelenergiemarkt sorgen. Die technischen Einheiten können hierbei Mitglieder unterschiedlicher Bilanzgruppen sein. Der Regelenergiepool tritt gegenüber dem Regelzonenführer jedoch ausschließlich mit einer Anbieterbilanzgruppe auf. Der entsprechende Bilanzgruppenverantwortliche trägt die finanzielle und operative Verantwortung gegenüber APCS.
Fahrplanabwicklung
Der Regelenergieabruf wird durch den Regelzonenführer per Fahrplan ex-post ausgeglichen. Bei bilanzgruppenübergreifendem Regelenergiepooling stellt sich hier die Frage nach einer korrekten Aufteilung des Regelenergieabrufs. Grundsätzlich lassen die geltenden Fristen für die Fahrplananmeldung bei APCS die Abbildung bilanzgruppenübergreifender Regelenergiepools ohne zusätzliche vertragliche oder administrative Anpassungen schon heute zu.
Der Regelzonenführer gleicht wie gewohnt den Regelenergieabruf durch einen Fahrplan gegenüber der Anbieterbilanzgruppe aus. Der Bilanzgruppenverantwortliche der Anbieterbilanzgruppe muss nun innerhalb von einem Werktag (D+1 16:00) die korrekte Aufteilung des Abrufs auf die Bilanzgruppen des Regelenergiepools bewerkstelligen. Die vertragsgemäße Erbringung des Abrufs durch die technischen Einheiten wird bei Bedarf vom Regelzonenführer bzw. der E-Control überwacht.

Abbildung: Regelenergieabruf bilanzgruppenübergreifendes Pooling (Quelle: E-Control Austria)