technisches Clearing

Ablauf Periodenabrechnung

Händler

Händler geben Ihre Fahrpläne an Werktagen für den nächsten Tag (im ESS-Format) bis 14:30 ab. Am letzten Arbeitstag vor Wochenenden und Feiertagen werden die Fahrpläne inklusive den darauffolgenden Arbeitstag bis 14:30 abgegeben.
Die Fahrpläne werden, im Falle richtiger Formatierung, automatisiert in das System von APCS eingelesen und sind innerhalb weniger Stunden im geschützten Bereich der APCS-Homepage ersichtlich (unter den jeweilig betroffenen Komponenten).

Bei auftretenden Fehlern bzw. bei Korrekturen können Fahrpläne auch im nachhinein geschickt werden; es gilt jeweils der Fahrplan mit der höchsten Versionsnummer. Letztmöglicher Termin zur Korrektur der Fahrpläne ist der 10. Arbeitstag des darauffolgenden Monats (letzter Tag der Datennachlieferungsfrist).

Die externen Fahrpläne der Händler werden täglich bis 14:30 dem RZF gemeldet. Dieser überträgt die für APCS notwendigen Daten am darauffolgenden Tag.

Einmal täglich wird von APCS die Berechnung der Bilanz angestoßen, kurze Zeit später sind die gemeldeten und verwertbaren Daten im Menüpunkt "Bilanzierung" in der Clearingplattform ersichtlich und können von den Marktteilnehmern überprüft werden.

Netzbetreiber

Netzbetreiber müssen innerhalb von 8 Arbeitstagen nach dem jeweiligen Monatsersten die erforderlichen Daten gemäß den Sonstigen Marktregeln und den AB-BKO in MSCONS-Format an APCS übermitteln.

Richtig formatierte Daten werden automatisiert in das System eingelesen und sind innerhalb weniger Stunden im geschützten Bereich der APCS-Homepage (unter den betroffenen Komponenten) ersichtlich. Einmal täglich wird von APCS die Berechnung der Bilanz angestoßen, kurze Zeit später sind die gemeldeten und verwertbaren Daten im Menüpunkt "Bilanzierung" auf der Clearingplattform ersichtlich und können von den Marktteilnehmern überprüft werden.

Die Behebung von Fehlern erfolgt durch Übersendung von korrigierten Daten; das zuletzt übermittelte Mail überschreibt immer die zuvor geschickten Meldungen.

Nach Ablauf der 8 Arbeitstage für die Datenlieferung folgt eine 2-tägige Datennachlieferungsfrist; hier ist ein letztes Mal eine Korrektur möglich, bevor die Berechnung des Monatsclearings beginnt.

Am 11. Arbeitstag startet APCS die Abrechnung des 1. Clearings, dies kann einige Stunden in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Überprüfung der Plausibilität des Ergebnisses werden die Daten der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) zur Rechnungslegung weitergeleitet. Diese beginnt umgehend mit der Erstellung und Überprüfung der Rechnungen und schickt diese, wenn möglich noch am selben Tag, per Email an Bilanzgruppenverantwortliche und Netzbetreiber mit selbstverwalteten Netzverlustbilanzgruppen aus.

Die Rechnungsbeträge werden innerhalb von 3 Arbeitstagen von den Konten der Bilanzgruppenverantwortlichen eingezogen bzw. deren Konten gutgeschrieben.

BGV und Netzbetreiber haben 14 Tage ab Rechnungslegung Zeit, Einspruch gegen die gelegten Rechnungen zu erheben bzw. eine Nachverrechnung zu verlangen. Näheres entnehmen Sie bitte den AB-BKO und den dazugehörigen Anhängen.

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Ablauf Nachverrechnung

Die Nachverrechnung kann nur durch einen BGV oder einen Netzbetreiber angefordert werden. Der anfordernde Marktteilnehmer erhält auch ausnahmslos die Rechnung über die anfallenden Kosten. Das jeweilige Antragsformular wird hier bereit gestellt; es ist vollständig ausgefüllt mittels Post an APCS zu senden.

Wenn Bilanzgruppenaggregate, Netzübergaben oder Fahrpläne nicht oder fehlerhaft übermittelt wurden, können die berichtigten Daten übermittelt und eine Nachverrechnung angefordert werden.

Bevor korrigierte Daten für eine Nachverrechnung an APCS übermittelt werden können, muss derjenige der die Daten schickt, mit den betroffenen Bilanzgruppen und Lieferanten Kontakt aufnehmen, und zwar auch mit jenen, die die Netzverluste und Eigenverbrauch im betroffenen Netz abwickeln.

Die Daten können nach Übermittlung des Nachverrechnungsantrags an APCS sowie Information der betroffenen Marktteilnehmer (siehe Punkt 3.) jederzeit an APCS übermittelt werden, und zwar unabhängig davon, ob ein Termin für die Nachverrechnung feststeht oder nicht; die Daten werden „geparkt“ bis eine Nachverrechnung von APCS durchgeführt wird.
Weiters sind die Daten den betroffenen Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen. Es ist für die interne Verrechnung der betroffenen Marktteilnehmer wichtig, die gleiche Datengrundlage wie APCS zu haben, da sonst eine Kontrolle der Abrechnung nicht möglich ist.

Wenn der Zeitpunkt für die Nachverrechnung feststeht, informiert APCS die betroffenen Marktteilnehmer mittels Email an die administrativen und technischen Ansprechpartner. Nur die im Nachverrechnungsantrag angeführten Komponenten werden in der Nachverrechnung berücksichtigt. Die betroffenen Bilanzgruppen erhalten eine neue Rechnung, in der der Differenzbetrag zwischen alter und neuer Abrechnung ausgewiesen und dem Konto gutgeschrieben bzw. angelastet wird. Außerdem erhält derjenige, der die Nachverrechnung angefordert hat, eine Rechnung über die Kosten der Nachverrechnung.   

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Synthetische Lastprofile

Prognose von Verbrauchswerten mittels Lastprofilen

Für die Ermittlung des Ausgleichsenergiebedarfs von Bilanzgruppen ist das Vorliegen von tatsächlichen Verbrauchswerten, die mittels Lastprofilzählern ermittelt werden, erforderlich.
Für Kleinkunden ist jedoch aufgrund des technischen und organisatorischen Aufwands sowie den damit verbundenen beträchtlichen Kosten der Einbau eines Lastprofilzählers wirtschaftlich nicht vertretbar. Dieser Kundengruppe ordnet man daher standardisierte Lastprofile zu. Diese Lastprofile gelten als Fahrpläne für den Lieferanten. Lediglich einmal jährlich wird der Zähler beim Kleinkunden abgelesen und auf Basis dieses Zählwertes wird, 14 Monate nach dem ersten Clearing, das zweite Clearing durchgeführt.

Jeweils im nachhinein hat jeder Netzbetreiber die in seinem Netz anfallenden relevanten Daten den Bilanzgruppenverantwortlichen und APCS zu übermitteln, da diese für die Berechnung der Fahrplanabweichungen und der Abweichung vom Lastprofil jeder Bilanzgruppe benötigt werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Lastprofilen finden Sie im Regelwerk in Kapitel 6 der Sonstigen Marktregeln.