Clearing

APCS führt monatlich das sogenannte „Clearing“ durch. Hierfür muss jeder Netzbetreiber sämtliche Zähl- und Messwerte je Viertelstunde übermitteln. Dies beinhaltet auch die Bekanntgabe von Erzeugungseinheiten und Netzübergabemengen zu anderen Netzen.
Stromhändler müssen ihre Geschäftstätigkeit in Form von „Handelsfahrplänen“ und „ Verbrauchsprognosen“ übermitteln. Damit das System in sich geschlossen ist, meldet der Regelzonenführer Importmengen und Exportmengen sowie die Energiemengen, die zur Regelung des Gesamtnetzes anfallen, an APCS.

Natürlich kommt es zwischen Verbrauchsprognosen und tatsächlichem Verbrauch bzw. zwischen Erzeugungsprognosen und tatsächlicher Erzeugung zu erheblichen Abweichungen, die die Stabilität des Stromnetzes gefährden können. Der Regelzonenführer verfügt jedoch über die geeigneten Instrumente um diese Schwankungen im Stromnetz zu korrigieren.
Üblicherweise sind diese „Instrumente“ Kraftwerke, die bei kurzfristigem Bedarf hoch- oder zurückgefahren werden.

In Österreich wurde nicht nur der Handel mit Strom liberalisiert, sondern auch der Handel mit jener Energie, die zur Stabilisierung der Netze notwendig ist, der so genannten „Ausgleichsenergie“ .
Dieser Handel von Ausgleichsenergie wird seit 1.1.2012 von Austrian Power Grid AG abgewickelt, APCS stellt für alle registrierten Ausgleichsenergieanbieter, in der APCS-Clearingplattform, sämtliche Informationen zu den Ausschreibungen, Ausgleichsenergieangeboten und -abrufen zur Verfügung.
Durch den Wettbewerb bei den entsprechenden Ausschreibungen wird sichergestellt, dass mit dem jeweils günstigsten Angebot das Netz im Gleichgewicht gehalten wird. Dieses System stellt sicher, dass alle Unternehmen möglichst genaue Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen abliefern, da niemand eine hohe Ausgleichsenergierechnung erhalten will.

Im Rahmen des monatlich stattfindenden Clearings werden die Ausgleichsenergiemengen je Marktteilnehmer für jede Viertelstunde des vergangenen Monats ermittelt.

Anhand eines marktorientierten Clearingpreismodells werden die Clearingpreise je Viertelstunde ermittelt. Je Zeiteinheit gibt es nur einen Preis. Es werden die Preise des Ausgleichsenergiemarktes wie auch die Preise der Strombörse in die Berechnung der Clearingpreise miteinbezogen. Das Clearingpreismodell ist derart gestaltet, dass hohe Ausgleichsenergiemengen auch hohe Clearingpreise bedeuten. Die Kosten der Ausgleichsenergieressourcen, die im Laufe des Monats für die verschiedenen Ausgleichsenergiequalitäten (Day Ahead Ausgleichsenergiemarkt, Sekundärregelenergie, UCTE, Market Maker) anfielen, werden in das Clearingpreismodell einbezogen.

Den angefallenen Ausgleichsenergiemengen je Viertelstunde wird der Clearingpreis der jeweiligen Viertelstunde zugeordnet; damit wird sichergestellt, dass die Verursacher des Regelenergiebedarfs auch die Kosten dafür tragen.

Auf dieser Grundlage werden die Rechnungen bzw. Gutschriften für alle Marktteilnehmer (BGV, Netzbetreiber, Ausgleichsenergieanbieter) der Regelzone APG erstellt.