Regelenergie

Schwankungen zwischen der Einspeisung und Entnahme des Stroms im Netz müssen permanent ausgeglichen werden, indem Lieferanten von Regelenergie kurzfristig Kraftwerksleistung erhöhen oder absenken. Unterschieden wird zwischen den Regelenergieressourcen Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Tertiärregelleistung. Diese Regelenergieressourcen unterscheiden sich in Bezug auf Aktivierungs- und Änderungsgeschwindigkeit. Primär- und Sekundärregelleistung werden automatisch aus regelfähigen Kraftwerken abgerufen. Die Tertiärregelleistung wird durch telefonische Anweisung von Anbietern angefordert.
Primärregelleistung muss innerhalb von 30 Sekunden, Sekundärregelleistung innerhalb von 5 Minuten und Tertiärregelleistung innerhalb von 10 Minuten im jeweils erforderlichen Umfang bereitgestellt werden. 

Seit 1.Jänner 2010 wird die vorzuhaltende Primärregelleistung über wöchentlich stattfindende Ausschreibungen von Austrian Power Grid AG organisiert. APCS selbst ist derzeit nicht mit der Aufbringung und Verrechnung von Primärregelleistung befasst.
Die Sekundärregelung wird automatisch aktiviert, damit die Primärregelung entlastet und frei wird, um ihre Funktion zum Netzausgleich wieder erfüllen zu können.
Die Märkte Sekundärregelung und Tertiärregelung werden seit 1.Jänner 2012 ebenfalls von Austrian Power Grid AG abgewickelt. Die Kosten für die erbrachte Sekundärregelenergie werden als Teilkomponente der gesamten Ausgleichsenergie von APCS verursachergerecht an die Bilanzgruppen weiterverrechnet.
Tertiärregelung wird durch Anweisung vom Lieferanten angefordert. Sie wird bei länger anstehendem Einsatz von Sekundärregelleistung insbesondere nach Kraftwerksausfällen eingesetzt, um die Sekundärregelung abzulösen und für neue Regelvorgänge freizumachen.
Zur Sicherstellung ausreichender Regelenergiemengen sind in der Regelzone APG – neben den Regelenergieanbietern – sog. Market Maker zugelassen; diese garantieren im Rahmen einer wöchentlich stattfindenden Market Maker Ausschreibung ausreichende Mengen für den Regelenergiemarkt und stellen damit die ausreichende Versorgung des Systems sicher.

Ausgleichsenergiemengen, die aus UCTE-Austausch (Ungewollter Austausch) stammen, werden in wöchentlich stattfindenden Ausschreibungsprozessen über die österreichische Strombörse EXAA Energy Exchange Austria aufgebracht und auf dem Wege einer Abgeltung in Form von Energiemengen rückgeliefert.

APCS ist für die Verrechnung der Regelenergie (ausgenommen Primärregelleistung) verantwortlich und stellt sämtliche Informationen zu den verschiedenen Regelenergieausschreibungen (Angebotsübersicht, abgerufene Angebote, Ausschreibungsdetails,...) für alle registrierten Regelenergieanbieter in der APCS-Clearingplattform zur Verfügung.