Regelenergiepooling

Unter Regelenergiepooling versteht man den Zusammenschluss von mehreren unabhängigen technischen Einheiten (TE) zu einer virtuellen Gruppe (Pool). Die technischen Einheiten müssen die Präqualifikationsanforderungen des Regelzonenführers für die jeweiligen Regelreserven erfüllen. Das Pooling von technischen Einheiten soll ein breites Spektrum von Anbietern ermöglichen und so für eine stärkere Liquidität auf dem Regelenergiemarkt sorgen. Die technischen Einheiten können hierbei Mitglieder unterschiedlicher Bilanzgruppen sein. Der Regelenergiepool tritt gegenüber dem Regelzonenführer jedoch ausschließlich mit einer Anbieterbilanzgruppe auf. Der entsprechende Bilanzgruppenverantwortliche trägt die finanzielle und operative Verantwortung gegenüber APCS.

Fahrplanabwicklung

Der Regelenergieabruf wird durch den Regelzonenführer per Fahrplan ex-post ausgeglichen. Bei bilanzgruppenübergreifendem Regelenergiepooling stellt sich hier die Frage nach einer korrekten Aufteilung des Regelenergieabrufs. Grundsätzlich lassen die geltenden Fristen für die Fahrplananmeldung bei APCS die Abbildung bilanzgruppenübergreifender Regelenergiepools ohne zusätzliche vertragliche oder administrative Anpassungen schon heute zu.

Der Regelzonenführer gleicht wie gewohnt den Regelenergieabruf durch einen Fahrplan gegenüber der Anbieterbilanzgruppe aus. Der Bilanzgruppenverantwortliche der Anbieterbilanzgruppe muss nun innerhalb von einem Werktag (D+1 16:00) die korrekte Aufteilung des Abrufs auf die Bilanzgruppen des Regelenergiepools bewerkstelligen. Die vertragsgemäße Erbringung des Abrufs durch die technischen Einheiten wird bei Bedarf vom Regelzonenführer bzw. der E-Control überwacht.



Abbildung: Regelenergieabruf bilanzgruppenübergreifendes Pooling (Quelle: E-Control Austria)